Private Krankenversicherung nach Zielgruppe
Wissenswertes
Private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Wenn die Arbeitslosigkeit eintritt sind Privatversicherte Menschen durch den Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Personen die nach Vollendung des 55. Lebensjahres arbeitslos werden bleiben versicherungsfrei, insofern sie in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert waren. Häufig ist es möglich das diese Person in den Standardtarif wechselt. Erhält die Person Arbeitslosengeld II löst auch dieses die Versicherungspflicht aus und die gesetzliche Krankenversicherung tritt in Kraft.
Wenn Privatversicherte eine substitutive Krankenversicherung haben und in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich versichert waren, können sie sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen.
Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht ist ein Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung tritt vom Beginn des Kalendermonats ein, welcher auf die Antragsstellung folgt.