Private Krankenversicherung nach Zielgruppe
Wissenswertes
Bemessungsgrenzen für die gesetzliche und private Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze beschreibt die maximale Höhe der zu leistenden Krankenversicherungsbeiträge. Auch wenn das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, bleibt der Beitrag gleich.
Die Beitragsbemessungsgrenze war bis vor einigen Jahren gleich mit der Höhe für die private Krankenversicherung wichtigen Versicherungspflichtgrenzen (diese gibt den Mindestverdienst zum Wechsel in die PKV an). Häufig gibt es Verwechslungen zwischen den Einkommensgrenzen.
Beitragsbemessungsgrenze 2010 der GKV
Beitragsbemessungsgrenze 2010: 45.000 Euro (3.750,00 / Monat)
Beitragsbemessungsgrenze 2010 der PKV
Versicherungspflichtgrenze 2010: 49.950 Euro (4.162,50 / Monat)