Private Krankenversicherung nach Zielgruppe
Wissenswertes
Kinder in der privaten Krankenversicherung
Wenn ein Elternteil privat versichert ist und der andere gesetzlich, können Kinder, wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, bei der beitragsfreien gesetzlichen Familienversicherung mitversichert werden. Liegt der Verdienst des privat versicherten Elternteils über der Jahresentgeltgrenze muss das Kind in die private Krankenversicherung. Hier wäre es möglich das Kind freiwillig gesetzlich zu versichern.
Der Leistungskatalog in der gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet oft andere und zusätzliche Leistungen bei Kindern. Hier ist das Leistungsspektrum viel größer.
Wenn ein Kind kostenlos bei der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden kann, sollte dies ausgenutzt werden. Die Leistungen sind gut. Wenn Eltern diese Leistungen nicht ausreichen können zusätzlich private Versicherungen abgeschlossen werden wir für Brillen, Zahnersatz, zusätzliche Krankenhausleistungen oder Krankentagegeld für einen Elternteil. Auch für Reisen wird empfohlen eine zusätzliche private Krankenversicherung, für Eltern wie Kind abzuschließen
Eine Beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in einer privaten Krankenversicherung gibt es leider nicht. Ein nachteiliges Kriterium für die Beitragshöhe der privaten Krankenversicherung ist das Eintrittsalter und gesundheitliche Probleme.