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Wissenswertes über private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherung nach Zielgruppe

Wissenswertes

Kündigung Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenkasse liegt die Kündigungsfrist immer auf dem Monatsersten des übernächsten Monats. Das bedeutet, dass zwischen Kündigung und neuem Versicherungsbeginn zwei volle Kalendermonate liegen müssen.

Die vertragliche Kündigungsfrist gilt bei der privaten Krankenversicherung. Die bedeutet 3 Monate zum Vertragsende. Häufig ist das Vertragsende der 31.12., also am Jahresende. Bei einigen Versicherungen ist das Vertragsende der Beginnmonat, also der Monat in dem man in die Versicherung eingetreten ist. Bei einer Beitragserhöhung ist es möglich die Versicherung außerordentlich zu kündigen.

Wichtig ist immer, das vor schreiben der Kündigung eine neue Versicherung eine schriftliche Versicherungszusage abgegeben hat.