Private Krankenversicherung nach Zielgruppe
Wissenswertes
Wechsel zur privaten Krankenversicherung
Abhängig vom Eintritt in eine private Krankenversicherung ist der Beruf oder der Verdienst.
Angestellte und Arbeiter können nur in eine private Krankenversicherung eintreten wenn ihr Jahresbruttoeinkommen drei Jahre in Folge rund 48.000 Euro jährlich beträgt und der Interessierte seither gesetzlich versichert war. Ebenfalls muss der Arbeitgeber bestätigen das die festgesetzte Verdienstgrenze weiterhin erreicht wird.
Selbstständige und Freiberufler können jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln. Lediglich einigen Handwerksmeistern und Künstlern bleibt dieser Gang verwehrt.
Freiberufliche Ärzte, Veterinäre und Heilpraktiker können ebenfalls jederzeit in eine private Krankenversicherung eintreten. Für Ärzte werden häufig spezielle Tarife angeboten.
Auch Beihilfeberechtigte können die private Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Für Beamte werden spezielle Beamtentarife angeboten.
Studenten welche ab dem 25. Lebensjahr nicht mehr bei den Eltern mitversichert sind, können in eine private Krankenversicherung eintreten. Diese ist zwar etwas teurer, bietet aber ein wesentlich größeres Leistungsspektrum an.
Wenn man vor Eintritt in die private Krankenversicherung gesundheitlich angeschlagen ist und eine chronische Krankheit vorliegt, ist es möglich das die Versicherungen einen Risikozuschlag verlangen oder den Antrag ablehnen. Bei Antragsstellung werden einige Gesundheitsfragen gestellt.